Kommerzielle Nutzung
Die kommerzielle Nutzung von Streaming Services wie z.B. Spotify, Soundcloud ist normalerweise nicht gestattet. Eine öffentliche Aufführung für z.B. Verkaufsräume, Hotels, Bars, Cafés ist ohne die Einwilligung des Künstlers somit nicht möglich. Ebenfalls muss man hierbei aufpassen das der Künstler nicht in einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA ist – sonst kann das schnell sehr teuer werden.
Hartwigmedia gibt den Kunden ganz klar das Recht unsere Musik für die kommerzielle Nutzung auch über Spotify zu verwenden.
Wir sind kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (wie GEMA, ASCAP, SUISA etc.). Alle Copyrights halten wir zu 100% und keine Verwertungsgesellschaft ist berechtigt unsere Musik zu verwalten oder Tantiemen hierzu zu fordern.
Hartwigmedia verwaltet seine Rechte selber – falls eine Verwertungsgesellschaft an euch rantreten sollten (was IMMER unberechtigt ist) bitte uns bescheid geben!