Kommerzielle Nutzung
Die kommerzielle Nutzung von Streaming Services wie z.B. Spotify, Soundcloud ist normalerweise nicht gestattet. Eine öffentliche Aufführung für z.B. Verkaufsräume, Hotels, Bars, Cafés ist ohne die Einwilligung des Künstlers somit nicht möglich. Ebenfalls muss man hierbei aufpassen das der Künstler nicht in einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA ist – sonst kann das schnell sehr teuer werden.
Hartwigmedia gibt den Kunden ganz klar das Recht unsere Musik für die kommerzielle Nutzung auch über Spotify zu verwenden. Hierfür benötigt Ihr eine Lizenz – auch als Nachweis für den Fall das die GEMA bei euch vor der Tür steht. Die Lizenz könnt Ihr über unser Formular auf dieser Seite beantragen.
Die Nutzung für private/nicht-kommerzielle Projekte bzw. im Fall von unseren Streaminglisten für nicht öffentliche Aufführungen ist natürlich gegeben und erlaubt.