Artikel 13

Was ist eigentlich der viel diskutierte Artikel 13?

Artikel 13 bezieht sich auf das Urheberrecht und stellt eine Neugestaltung der bisherigen Rechtslage dar. Sinngemäß steht im Artikel 13 “lediglich” das Plattformen zukünftig die Werke ihrer Nutzer selber veröffentlichen. Hört sich erstmal nicht sonderlich revolutionär an – bedeutet aber das die Plattformen auch selber direkt in die Haftung für die veröffentlichten Inhalte genommen werden können.

Um die Haftung also wie bisher weiter auszuschließen benötigen die Plattformen wie Youtube Lizenzvereinbarungen mit jeden einzelnen Nutzer – viel Aufwand also. Hier kommt nun das Thema “Uploadfilter” auf denn irgendwie müssen die Plattformen ja auch kontrollieren das die Nutzer sich an die Lizenzvereinbarungen halten.

Das ist prinzipiell der Kern des Artikel 13. Weitere Informationen bekommt Ihr bei dem sehr engagierten Anwalt Solmecke: Zur Anwaltskanzlei WBS

Artikel 13 Gemafreie Musik

Und Nu?

Ist ja alles schön und gut aber was hat dies denn nun für Auswirkungen auf die Nutzung unserer gemafreien Musik?

Um es kurz zu machen: GAR KEINE!

Warum ist das so? Ganz einfach weil wir 100% der Urheberrechte an unserer Musik innehaben. Wie auch immer Youtube & Co. die Uploadfilterthematik auch umsetzen mit einer Lizenz von uns (wie bisher auch) seid Ihr auf der rechtlich sicheren Seite und könnte einfach nachweisen das ihr die Musik legal nutzt.

Also kein Grund zur Panik – wir sind dennoch gespannt wie diese EU-Posse um Artikel 13 ausgeht.